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Öffnungszeiten, Buchungszeiten & Ferienordnung

Öffnungszeit

Unsere Öffnungszeit orientiert sich an den Bedürfnissen der Familien. Aktuell ist unsere Kindertagesstätte Montag bis Freitag von 7.00 – 17.00 Uhr geöffnet. 

Bis 8.30 Uhr haben Eltern die Möglichkeit Ihr Kind zu bringen. 
Von 8.30 Uhr bis 12.15 Uhr ist die pädagogische Kernzeit. In diesem Zeitraum können die Kinder nicht abgeholt werden.

Abholzeit Vormittagsbetreuung:       von 12.15 Uhr bis 13.00 Uhr
Abholzeit Nachmittagsbetreuung:    von 14.30 Uhr bis  17.00 Uhr 

Das Kind kann nur von Personen abgeholt werden, die die Erziehungsberechtigten im Vorfeld schriftlich auf der Abholberechtigung eingetragen haben. Aufgrund des Versicherungsschutzes bitten wir um die genaue Einhaltung der Buchungszeiten. Ein tägliches Ritual, ist die Begrüßung mit einem Händedruck zwischen dem Kind und dem pädagogischem Fachpersonal (Übertragung der Aufsichtspflicht an die Kita). Durch die Verabschiedung mit dem Händedruck zwischen dem Kind und dem pädagogischen Fachpersonal wird die Aufsichtspflicht wieder an den „Abholer“ übertragen und endet somit in der Kita.

Falls Ihr Kind an einem Tag die Kita nicht besuchen kann, bitten wir um einen kurzen Anruf (Bis 8.30 Uhr, aufgrund der pädagogischen Kernzeit und der Abbestellung des Mittagessens).

 

Buchungszeit

Eine Mindestbuchungszeit von 12 Stunden an drei Tagen ist für das Kind (6 Monate bis 3 Jahren) sinnvoll und deshalb Voraussetzung. Eine Buchung von zusammenhängenden Wochentagen bewährt sich für das Kind. Dies erleichtert den Kleinkindern die Eingewöhnung und fördert die Gruppenzugehörigkeit.

Ab dem Monat indem das dritte Lebensjahr vollendet wird, müssen mindestens 20 Stunden an fünf Tagen für das Kind gebucht werden. Die Gebühren werden auf die Höhe von Kindergartenkindern angepasst.

Ein regelmäßiger Besuch entspricht dem Bedürfnis des Kindes nach Wiederholung, bietet Orientierung und gibt somit Sicherheit.

Für alle Kinder die die Einrichtung länger als 13.00 Uhr besuchen oder die Erziehungsberechtigten dies wünschen, wird ein warmes und ausgewogenes Mittagessen vom Bürgerheim Gangkofen geliefert.

Änderungen in den Buchungszeiten können im laufenden Betriebsjahr jeweils zum Ersten eines Monats beantragt werden. Der Antrag soll spätestens bis zum Monatsletzten des Vormonats, ab dem die Änderung eintreten soll, gestellt werden. (…) > siehe Kindertagesstättensatzung § 11 Abs. 5.

Die Kündigungsbedingungen finden Sie in der Kindertagesstättensatzung unter § 14 und § 15. Diese und auch die Gebührensatzung sind auf unserer Homepage zu finden.

 

Ferienordnung

Die Kindertagesstätte Gangkofen hat die Möglichkeit 30 Tage im Jahr zu schließen. Die genauen Schließtage werden in der Ferienordnung am Anfang des Kita – Jahres schriftlich bekannt gegeben. Zusätzlich stehen dem Team fünf Schließtage, für interne Fortbildungen zu. Falls die Einrichtung während der Schulferien geöffnet ist, bieten wir eine gruppenübergreifende Bedarfsgruppe an.

 

 

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